ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BERATUNGEN/AUFTRÄGE
Die Beratungsvereinbarunggilt zwischen Auftraggeber:in (= Kund:in) und Auftragnehmerin (Lena Grabner, BSc MSc).
- Die Terminvereinbarung erfolgt mündlich oder schriftlich (z.B. per Mail). Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs können die AGBs bei Bedarf genauer besprochen werden.
- Bei einem vereinbarten Termin muss die Stornierung oder Terminverschiebung spätestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei Nichteinhalten dieser Vereinbarung sehen wir uns gezwungen, die volle Leistung zu verrechnen.
- Die Beratungsdauer darf die vereinbarte Dauer nicht überschreiten. Bei einer Über- oder Unterschreitung der Beratungsdauer erfolgt eine alliquote Anpassung des Honorars in 15 Minuten Schritten. Als Berechnungsgrundlage gilt der Normalpreis der gewählten Beratung.
- Für die diätologische Beratung stehen verschiedene Beratungsangebote und -pakete zur Verfügung. Das Honorar richtet sich nach der Preisliste. Die Preisliste orientiert sich an den Honorarrichtlinien für Diätolog*innen. Die Auftragnehmerin behaltet sich das Recht vor, mit der Kund*in abweichende Vereinbarungen mündlich oder schriftlich zu treffen. Abgeänderte oder individuell angepasste Leistungen, für die keine Honorare auf der Homepage angegeben sind, werden nach individuell angepassten Preisen abgerechnet. Diese werden der Kund*in im Vorhinein mündlich oder schriftlich bekanntgegeben.
- Bei der ersten Inanspruchnahme einer Beratungsleistung erfolgt die Preisberechnung auf Basis der Erstberatung (Preis siehe Website unter “Preise”). Bei weiteren Beratungen (exkl. BIA-Messung und weitere Dienste) gilt der angegebene Preis für die Folgeberatung.
- Bei der ersten Inanspruchnahme einer BIA-Messung erfolgt die Preisberechnung auf Basis der Erstmessung (Preis siehe Website unter “Preise”).
- Bei jeder weiteren Inanspruchnahme einer BIA-Messung wird der Preis der Folgemessung als Basis herangezogen (Preis siehe Website unter “Preise”).
- Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders vereinbart, mittels Überweisung zu begleichen. Die Auftragnehmer:in übermittelt der/dem Kundin/Kunden eine Honorarnote. Die/der Kundin/Kunde wird gebeten, bei der Überweisung des Betrages an die angegebene Bankverbindung die jeweilige Honorarnoten-Nummer bei „Verwendungszweck“ anzugeben. Beanstandungen betreffend den Rechnungsinhalt sind unverzüglich bekannt zu geben. Die Rechnungsbegleichung soll als bald als möglich, spätestens aber 14 Tage nach Inanspruchnahme der Leistung getätigt werden. Andernfalls werden rechtliche Schritte eingeleitet.
- Bei längerfristigen Aufträgen, die über einen Zeitlauf von mehr also 1 Monat laufen, werden 50 % des Honorars im Vorhinein als Anzahlung verlangt. Nach Abschluss der Dienstleistung wird der Restbetrag verrechnet. Bei einer Änderung des Auftrags während der Ausübung der Dienstleistung wird der Preis entsprechend angepasst.
- Die Leistungserbringung kann nach Vereinbarung über ein Online-Tool (z.B Zoom) erfolgen. Dafür muss eine individuelle Vereinbarung diesbezüglich getroffen werden.
- Die/der Auftragnehmerin/Auftragnehmer verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Auskünften zu ihrem/seinem Gesundheitszustand. Die Daten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden nach Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung behandelt. Wenn die/der Kundin/Kunde der Empfehlung von der/dem Auftragnehmer:in nicht folgt, sind die Folgen davon in der alleinigen Verantwortung der Kundin. Sollte die/der Kundin/Kunde nicht ihrer/seiner Mitwirkungspflicht nachkommen, so haftet die Auftragnehmerin nicht für auftretende Schäden. Die vollständigen Auskünfte der Kund:in werden von der Auftragnehmerin dokumentiert und DSGVO konform aufbewahrt.
- Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, einen vereinbarten Termin bei Ausfall wegen Krankheit oder anderer berücksichtigungswürdiger Gründe abzusagen. In diesem Fall werden keine anfallenden Kosten in Rechnung gestellt und die Auftragnehmerin ist schad- und klaglos zu halten. Die Auftragnehmerin ist jedoch sehr darum bemüht, einen zeitnahen Ersatztermin mit der/dem Kundin/Kunden zu vereinbaren, um das Beratungsgespräch/den Vortrag/den Workshop etc. zu einem anderen zeitnahen Termin anzubieten.
- Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.